Bild 1. Juni – Kindertag

1. Juni – Kindertag

Der Kindertag soll auf die Rechte und Bedürfnisse von Kindern aufmerksam machen!

In der UN-Kinderrechtskonvention wurden die Rechte von Kindern festgehalten. Diese Kinderrechte werden nicht von den Erwachsenen gewährt, sie stehen Kindern zu! Im Fokus der Konvention stehen alle Kinder, also alle Menschen unter 18 Jahren. Darin verpflichten sich 196 Staaten – darunter auch Deutschland – in 54 Artikeln die Rechte von Kindern zu gewährleisten.

Die vier Grundprinzipien sind: das Recht auf Nicht-Diskriminierung, Das Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung, die Einhaltung der Kindesinteressen/des Kindeswohls und das Recht auf Beteiligung.

„Kinder haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, sich zu informieren, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken.“

https://www.kinderrechtskonvention.info/
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