75 Jahre Grundgesetz
Artikel 1 des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
„Am 23. Mai 1949 gab sich Deutschland das Grundgesetz. Dessen Anfang macht unmissverständlich klar: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – ein Satz, der bis heute wirkt und Grundlage der Politik unseres Landes ist.
1949 wurde das Grundgesetz verkündet, vier Jahre nach dem Ende der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes hatten die grauenhaften Verbrechen des Naziregimes vor Augen, als sie sich dazu entschlossen, die Würde des Menschen ganz nach vorn zu stellen.
Was macht Menschenwürde eigentlich aus? Was steckt hinter diesem großen Begriff? Menschenwürde formuliert den Wert- und Achtungsanspruch eines Menschen. Es besteht ein Wesensunterschied zwischen Menschen und Tieren und ebenso zwischen Menschen und Sachen. Daraus folgt: Ein Mensch darf nicht wie ein Gegenstand, wie ein Objekt behandelt werden. Insbesondere der Staat hat die Würde jedes einzelnen zu achten und zwar unabhängig von der Herkunft, von der sexuellen Orientierung oder vom Alter. Die Unantastbarkeit der Menschenwürde gilt auch für Straftäter. Sie dürfen zum Beispiel nicht in erniedrigender Weise behandelt oder gefoltert werden.
Menschenwürde umfasst weiterhin das Prinzip der Selbstbestimmung des Einzelnen und den Schutz der Privatsphäre vor staatlicher Ausforschung. Das Bundesverfassungsgericht hat aus dem Schutz der Menschenwürde, verbunden mit der Entfaltungsfreiheit aus Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz, das allgemeine Persönlichkeitsrecht hergeleitet. Konkret folgt hieraus beispielsweise das Recht, selbst zu entscheiden, welche persönlichen Daten man öffentlich machen möchte.„*
*Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/erinnern-und-gedenken/artikel-1-grundgesetz-2256470
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