Bild Ausfall zentraler Jugendhilfeleistungen ab zweitem Halbjahr 2025 abwenden

Ausfall zentraler Jugendhilfeleistungen ab zweitem Halbjahr 2025 abwenden

Sehr geehrter Herr Staatsminister für Finanzen,

sehr geehrte Frau Staatsministerin für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt,

sehr geehrte Damen und Herren Fraktionsvorsitzenden des sächsischen Landtags,

im Landkreis Bautzen bildet ein gut aufeinander abgestimmtes Netzwerk von Angeboten – darunter Schulsozialarbeit, Mobile und Offene Jugendarbeit, Familienbildung, Jugendschutz und Gemeinwesenarbeit – das Rückgrat der örtlichen Jugendhilfe. Dieses Netzwerk wurde durch das langjährige Engagement freier Träger in enger Kooperation mit dem öffentlichen Träger, dem Landkreis, aufgebaut und weiterentwickelt. Es basiert auf der Jugendhilfeplanung des Landkreises, die konkrete Bedarfe feststellt und durch demokratische Beschlüsse legitimiert ist.

Die Finanzierung dieser Leistungen erfolgt bislang aus Mitteln des Landkreises, des Freistaates Sachsen sowie – in Teilen – durch kommunale Eigenmittel. Landkreis und Kommunen haben ihre Haushalte verabschiedet und sich damit zur Fortführung der Förderung auf dem Niveau des Vorjahres bekannt.

Problematisch ist jedoch die fehlende Planungssicherheit auf Seiten des Landes Sachsen für das zweite Halbjahr 2025.

Für die Schulsozialarbeit hat die Staatsregierung Förderzusagen für das gesamte Jahr gemacht – das begrüßen wir ausdrücklich. Für alle weiteren Leistungsbereiche der Jugendhilfe jedoch – insbesondere Jugendarbeit, Familienbildung, Gemeinwesenarbeit und Kinder- und Jugendschutz – besteht eine solche Sicherheit bislang nur bis zum 30. Juni 2025.

In einer gemeinsamen Krisenberatung mit dem Landratsamt am 11. Juni wurde deutlich: Ohne eine rechtzeitige Mittelbereitstellung aus der Landesjugendpauschale ab Juli 2025 drohen gravierende Folgen:

  • Wegfall präventiver Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien,
  • massive Einschränkungen oder Einstellung von mobiler und offener Jugendarbeit,
  • Abbau sozialräumlicher Strukturen und Gemeinwesenarbeit,
  • Kurzarbeit, Kündigung und Verlust zahlreicher engagierter Fachkräfte für die Region,
  • existenzielle Gefährdung bewährter Trägerstrukturen.

Freie Träger können Ausfälle dieser Größenordnung nicht kompensieren – weder personell noch finanziell. Es fehlen die Rücklagen, um monatelange Finanzierungslücken zu überbrücken. Ohne eine kurzfristige Zusage durch das Land droht ein Dominoeffekt: Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzen und letztlich der Verlust der gewachsenen Jugendhilfelandschaft.

Wir appellieren deshalb mit Nachdruck an die Staatsregierung und an Sie als Mitglied des Sächsischen Landtages:

Stellen Sie die Landesjugendpauschale für das zweite Halbjahr 2025 schnellstmöglich und verbindlich auf dem Niveau des Vorjahres zur Verfügung – wie bereits für die Schulsozialarbeit geschehen. Zeigen Sie, dass das politische Bekenntnis zu einem „Schonbereich Jugendhilfe“ mehr ist als ein Lippenbekenntnis.

Im Herbst ist es zu spät. Bis dahin sind Fachkräfte abgewandert, Angebote eingestellt und Strukturen unwiderruflich verloren. Wer soll dann die Aufgaben der Jugendhilfe übernehmen?

Handeln Sie jetzt – damit Kinder, Jugendliche und Familien im Landkreis Bautzen auch weiterhin auf eine starke, verlässliche Jugendhilfe zählen können.

Mit bestem Dank für Ihre Aufmerksamkeit und der dringenden Bitte um Unterstützung zeichnen

die freien Träger der Jugendhilfe im Landkreis Bautzen.