
„WIR SIND SOZIALE ARBEIT!“
… und wir sind das Sprachrohr für diejenigen in unserer Gesellschaft, die selbst keine politische Lobby besitzen. Soziale Arbeit ist dort, wo individuelle Unterstützung auf gesellschaftliche Veranwortung trifft!

Soziale Arbeit entwickelt und plant gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen freizeitpädagogische Projekte. Bei denen können und sollen alle Beteiligten ihre Wünsche und Ideen einbringen und die Verantwortlichkeiten für einzelne Aufgaben festlegen. Das ist ein Prozess von der Ideensammlung über die Planung bis zur Umsetzung.
Beteiligung ist für Kinder und Jugendliche wichtig, weil sie ihr Selbstbewusstsein und ihre Selbstständigkeit stärkt und sie dazu ermutigt, Verantwortung zu übernehmen. Sie lernen soziale Kompetenzen wie Zusammenarbeit und Kompromissbereitschaft, was ihnen hilft, besser mit anderen zu kommunizieren. Durch die Einbeziehung in Entscheidungen entwickeln sie ein besseres Verständnis für Demokratie und Problemlösungsfähigkeiten. Gleichzeitig wird ihre Inklusion gefördert, und sie fühlen sich in der Gesellschaft gehört und respektiert.
Weitere Informationen: Servicestelle Jugendbeteiligung

Soziale Arbeit bietet in verschiedensten Situationen Beratung und Unterstützung an. Durch ihre Methoden und die gesetzliche Schweigepflicht schafft sie einen geschützten und vertrauensvollen Raum, in dem sich junge Menschen öffnen können. Manche Sachen lassen sich hier dann sogar einfacher besprechen als zu Hause, in der Clique oder mit einer Lehrkraft. Deshalb begegnen uns in der Beratung tatsächlich immer wieder sehr persönliche Themen wie Suizidgedanken und gerade in den letzten, krisenhaften Jahren sind psychische Probleme bei jungen Menschen noch häufiger geworden.
Wir sind darin geschult, Anzeichen zu erkennen, schwierige Gespräche zu führen, gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen Lösungen zu erarbeiten und wir verfügen über ein breites Netzwerk an weiteren Hilfsangeboten, um zu vermitteln und gemeinsam an Fällen zu arbeiten.
Weitere Informationen: Katalog für präventive Angebote freier Träger im Landkreis Bautzen

Alle pädagogische Fachkräfte an einer Schule haben den Auftrag, die Schüler*innen zu unterstützen und in ihrer individuellen, sozialen und schulischen Entwicklung bestmöglich zu fördern. Schulsozialarbeit ist dabei ein eigenständiges Angebot der Kinder- und Jugendhilfe mit eigenem fachlichen Auftrag. Sie ist eines der Qualitätsmerkmale moderner Schulen, erweitert ihre Handlungsmöglichkeiten und stimmt viele Maßnahmen von Jugendhilfe und Schule täglich aufeinander ab.
Als Leistung der Kinder- und Jugendhilfe bilden für Schulsozialarbeit die § 1 Abs. 3 SGB VIII in Verbindung mit § 13 a SGB VIII und § 11 Abs. 3 Nr. 6 SGB VIII die gesetzliche Grundlage. Ergänzend ist entsprechend § 1 Abs. 4 sowie § 6 Abs. 5 SächsSchulG Schulsozialarbeit an öffentlichen Oberschulen vorgesehen. Das heißt, dass es zumindest an diesen Schulen Schulsozialarbeit gesetzlich verankert und über das Land Sachsen gefördert geben muss. Für freie Schulen, Grundschulen, Gymnasien und Förderschulen gilt diese Regelung nicht. Am 7. Mai 2021 hat der Bundesrat der vom Bundestag verabschiedeten Reform der Kinder- und Jugendhilfe zugestimmt. Damit trat das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz in Kraft, das u. a. auch den Paragrafen 13 um einen §13a „Schulsozialarbeit“ ergänzt.
Weitere Informationen: Fachempfehlung zur Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen / Positionspapier Schulsozialarbeit im Landkreis Bautzen / bundesweite Informations- und Vernutzungseite zur Schulsozialarbeit in Deutschland
Copyright: Valtenvergwichtel e.V.