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Susann Rüthrich

Dresden

„Ob Kinder und Jugendliche ihre Rechte auf Teilhabe, Förderung und Schutz verwirklichen können, entscheidet sich vor allem vor Ort. Mit starken Trägern der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe können alle Kinder so ihren Platz finden im Leben, in der Region, in unsere Gesellschaft.“

Hintergrund/Kontext: „Als Kinder- und Jugendbeauftragte in Sachsen, ist es meine Aufgabe und mein Herzensanliegen, dass alle Kinder und Jugendlichen auch tatsächlich zu ihren Rechten kommen, wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention verbindlich festgeschrieben sind. Und wo entscheidet sich das? Zu allererst vor Ort! In den Familien, den Einrichtungen, die von Kindern und Jugendlichen besucht werden, in den Kommunen. Ganz wesentlich dafür ist es, dass Kinder und Jugendliche in ihrem Umfeld die Unterstützung, die Angebote vorfinden, die ihnen Teilhabe ermöglichen. In denen sie sich ausprobieren können. In denen sie wachsen können. In denen sie neben der Schule und ohne Noten fürs Leben lernen – voneinander, miteinander. In denen sie sich sicher ein und aus gehen können, aber bei Bedarf auch Schutz und Begleitung finden. Wer hat das Wohl von Kindern, Jugendlichen und deren Familien im Blick und ist für sie da? Die vielen Engagierten – ob haupt- oder ehrenamtlich – bei den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, der Familienhilfe. Und genauso steht es auch in der Kinderrechtskonvention: das Wohl eines Kindes hat Vorrang, jedes Kind hat das Recht auf Teilhabe, Förderung und Schutz. Jede Region ist gut beraten, ihre Kinder-, Jugend- und Familienhilfe so gut wie möglich zu stärken. Und es wird eine Region sein, in der Menschen gerne und gut miteinander leben.“

Susann Rüthrich, Kinder- und Jugendbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung

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